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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Totalschaden eines Leasingfahrzeugs

Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.

Das betrieblich genutzte Leasingfahrzeug war bei einer Privatfahrt des Unternehmers total zerstört worden. Die Versicherung zahlte nicht, weil der Fahrer Unfallflucht begangen hatte. Der Unternehmer musste der Leasinggesellschaft den gesamten Schaden ersetzen. Das Finanzamt versagte für die Schadenersatzleistung den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, dass eine Nutzungsentnahme im Zeitpunkt der Zerstörung des Kfz stattgefunden habe. Das Finanzgericht Köln entschied gegen das Finanzamt. Die Aufwendungen für einen Unfall, der sich anlässlich einer Privatfahrt mit dem betrieblich geleasten Kraftfahrzeug ereignet hat, sind mit der 1 v.H.-Regelung abgegolten.


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