Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zinsen aus weiter laufender Lebensversicherung

Zwölf Jahre nach Vertragsabschluss sind die Zinsen aus einer weiter laufenden Lebensversicherung steuerfrei.

Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden, sind steuerfrei. Es handelt sich zwar um Einkünfte aus Kapitalvermögen, sie dürfen jedoch nicht besteuert werden. Der Bundesfinanzhof entschied so, weil Sie als Versicherungsnehmer nach Ablauf von zwölf Jahren den gesamten Vertrag steuerunschädlich zurückkaufen können. Aus dieser Überlegung heraus spricht nichts dafür, die Auszahlung von Zinsen bei Weiterlaufen des Vertrages steuerpflichtig einzuordnen. Aus der Steuerfreiheit der Zinsen beim Rückkauf folgt erst recht die Steuerfreiheit der isolierten Zinsauszahlung.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.