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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kosten für künstliche Befruchtung nicht abziehbar

Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen.

Aufwendungen einer nicht verheirateten, in einer festen Partnerschaft lebenden Frau für künstliche Befruchtungen können nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Damit besteht ein Unterschied zu verheirateten Frauen, die diese Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Der Bundesfinanzhof hat diesen Unterschied mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen gerechtfertigt: Während die Ehe den besonderen Schutz der Verfassung genießt, gilt dies für nichteheliche Lebensgemeinschaften eben nicht.


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