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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kontaktpflege mit dem Kind ist keine außergewöhnliche Belastung

Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Kosten, die Ihnen für Abholfahrten und Besuche bei Ihrem Kind entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Aufwendungen für Kontaktpflege sind bereits durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag abgegolten und deshalb nicht mehr außergewöhnlich. Parallel zum Steuerrecht wird auch im Zivilrecht vertreten, dass Sie als Umgangsberechtigter die üblichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen haben.


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