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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Aufteilung von Reisekosten einer Mitarbeitertagung

Reisekosten für eine Mitarbeitertagung mit touristischem Anteil sind in einen steuerpflichtigen privaten und einen steuerfreien beruflichen Anteil aufzuteilen.

Werden Mitarbeitertagungen an touristisch interessanten Orten durchgeführt und enthält das Programm Zeit für touristische Aktivitäten, so kommt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs eine Aufteilung der Reisekosten in Betracht. Ein Teil der Reisekosten können steuerpflichtige Zuwendungen an die Mitarbeiter sein. Aufteilungsmaßstab sind die Zeitanteile der Reisezeit mit Vorteilscharakter zu der mit betrieblichem Charakter (Fortbildungsveranstaltung). Die Kosten für den privaten Anteil werden anhand der Gesamtkosten der Reise geschätzt. Allerdings kann eingewendet werden, dass die tatsächlichen Kosten für den privaten Teil den Wert der Reise übersteigen. Den entsprechenden Nachweis muss aber der Mitarbeiter bzw. der Arbeitgeber führen.


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