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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerfreie Auszahlung von Abfindungen bis Ende 2007 möglich

Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Frist zur Auszahlung bereits vereinbarter Abfindungen kurzfristig um ein Jahr verlängert

Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm wurde die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen nun endgültig abgeschafft. Anders als ursprünglich geplant und angekündigt läuft die Übergangsfrist, bis zu der schon vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche auf eine Abfindung nach altem Recht steuerfrei ausgezahlt werden können, ein Jahr länger, also bis zum 31. Dezember 2007. In diesem Fall bleibt die Abfindung bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei. Gleiches gilt für Ansprüche aus Arbeitsgerichtsverfahren, die vor dem 1. Januar 2006 entschieden oder anhängig waren und für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen, die dem Empfänger vor dem 1. Januar 2008 zufließen.


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