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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Keine Eigenheimzulage mehr

Die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 ist jetzt beschlossene Sache.

Am 29. November 2005 hat das Bundeskabinett das Aus für die Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 beschlossen. Der Gesetzentwurf bedarf zwar noch der Zustimmung des Bundesrats, allerdings ist das nur noch Formsache. Angehende Bauherren und Immobilienkäufer, die vor dem 1. Januar 2006 einen Bauantrag stellen, den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage für den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren - wenn die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Jahr der Fertigstellung, Anschaffung oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen gelten, keine Bedeutung.


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