Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Pflichtveröffentlichungen einer GmbH
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.
Seit dem 1. April 2005 ist für eine GmbH das Pflichtveröffentlichungsblatt der elektronische Bundesanzeiger. Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter, zum Beispiel den Bundesanzeiger in Papierform oder andere elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen. Satzungsbestimmungen, die den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt bestimmen, bedürfen daher der Klarstellung, ob es sich um den elektronischen oder den Bundesanzeiger in Papierform handelt.
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