Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Erstattungsberechtigung von zusammenveranlagten Eheleuten
Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.
Bei zusammenveranlagten Eheleuten kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Einkommensteuer beider Ehegatten als Gesamtschuldner gezahlt wird. Aus der Gesamtschuldnerschaft ergibt sich, dass beide Ehegatten erstattungsberechtigt sind. Dabei ist es unbeachtlich, ob von beiden Ehegatten positive Einkünfte erwirtschaftet werden, oder ob nur einer von beiden positive Einkünfte erzielt hat. Es wäre jedenfalls falsch, davon auszugehen, dass nur ein Ehegatte Steuern schuldet und deshalb auch nur dieser Teil alleine erstattungsberechtigt ist.
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