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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vorlage privater Kontounterlagen

Wer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen.

Verzichten Sie darauf, private und betriebliche Geschäftsvorfälle über getrennte Konten abzuwickeln, dann ist auch das vorwiegend für private Zwecke eingerichtete Konto gleichzeitig ein betriebliches Konto. Die Kontoauszüge und sonstigen Bankbelege, die dieses Konto betreffen, unterliegen daher auch der Aufbewahrungspflicht und sind demzufolge dem Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen vorzulegen.


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