Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vorläufigkeitsvermerk zu Rentenversicherungsbeiträgen

In der Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, versieht die Finanzverwaltung Steuerbescheide inzwischen mit einem Vorläufigkeitsvermerk, der jedoch nicht alle anhängigen Verfahren abdeckt.

Inzwischen versieht die Finanzverwaltung Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk, der sich auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde bezieht, mit der erreicht werden soll, dass Beiträge zu Rentenversicherungen unbeschränkt als Werbungskosten und nicht eingeschränkt als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dieser Vorläufigkeitsvermerk erfasst nur das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren. Es ist aber noch ein weiteres Verfahren zur gleichen Rechtsfrage vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in welchem es um Verfahrensfragen geht. Der Vorläufigkeitsvermerk der Finanzverwaltung betrifft nicht dieses weitere Verfahren. Der Steuerberaterverband hat daher das Bundesfinanzministerium um Klarstellung gebeten. Klärungsbedarf besteht außerdem zu der Frage, ob der Vorläufigkeitsvermerk über den eigentlichen Wortlaut hinaus auch auf Leistungen an berufsständische Versorgungswerke angewandt werden kann.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.