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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

Unterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes EU-Recht verstößt, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an seine in Österreich lebende Exfrau nicht als Sonderausgaben abziehen kann - während er dies könnte, wenn sie noch in Deutschland leben würde. Das Abzugsverbot ist weder eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot, Art. 12 EG) noch eine Einschränkung im Status als EU-Bürger (Freizügigkeit, Art. 18 EG).


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