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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Haftung einer Limited

Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.

Die Gesellschafter einer nach englischem Recht gegründeten Limited haften auch dann nicht persönlich, wenn die in Deutschland tätige Gesellschaft nicht in das Handelsregister eingetragen ist. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es der europäischen Niederlassungsfreiheit widersprechen würde, wenn man auf solche Gesellschaften die Haftungsgrundsätze übertragen würde, die für eine nach deutschem Recht gegründete aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene GmbH gelten. Während die Gläubiger bei der noch nicht eingetragenen GmbH auch auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können, ist der Durchgriff bei einer Limited auf diesem Weg nicht möglich.


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