Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen.
Der Bundesfinanzhof lässt die höheren Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für einzelne Arbeitstage anstelle der Entfernungspauschale zum Werbungskostenabzug zu. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen - beispielsweise aus Witterungsgründen - benutzten öffentlichen Verkehrsmitteln in voller Höhe als Werbungskosten abzuziehen, auch wenn Sie an den übrigen Arbeitstagen, an denen Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, die Entfernungspauschale geltend machen.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren