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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

Ob ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzukennen ist, hängt davon ab, ob es einem Fremdvergleich standhält. Dazu gehört auch die Abrechnung von Nebenkosten.

Besteht ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen, so richtet sich die steuerliche Anerkennung danach, ob das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält. Bei einem Fremdvergleich ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen. Wird dabei festgestellt, dass eine Abrechnung der Nebenkosten unterblieben ist, schließt das die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses regelmäßig aus. Ein Ausschluss ist auch dann anzunehmen, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen in einem deutlichen Missverhältnis zu den tatsächlichen abrechnungsfähigen Kosten stehen.

Entscheidend im Einzelfall ist letztlich die Gesamtwürdigung aller Umstände. Im Einzelfall können unter Würdigung der Gesamtumstände Unklarheiten bei der Nebenkostenabrechnung derart ins Gewicht fallen, dass eine steuerliche Anerkennung zu versagen ist.


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