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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Sozialversicherungsfreiheit für Schüler-Ferienjobs

Ferienjobs mit einer Dauer von weniger als 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind unabhängig von der Lohnhöhe sozialversicherungsfrei.

Schüler, die in den Ferien wegen urlaubsabwesender Mitarbeiter und saisonalem Mehrbedarf eingestellt werden, sind sozialversicherungsfrei. Sie können dabei auch beliebig viel verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage umfasst. Auch der Arbeitgeber muss dann keine Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung abführen.

Dauert der Job länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage, kommt eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 400 Euro Monatslohn und den üblichen Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung in Frage. In jedem Fall, also auch bei einer Versicherungsfreiheit, müssen die Aushilfen bei der zuständigen Krankenkasse an- und abgemeldet werden. Ist der Schüler oder die Schülerin zum ersten Mal tätig, müssen Sie mit der Anmeldung auch eine Versicherungsnummer beantragen.


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