Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet

Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.

Diverse Sozialgerichte durften sich bereits mit der Frage befassen, ob die Eigenheimzulage als eigenes Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Auch wenn die Urteile zunächst uneinheitlich ausfielen, ist es mittlerweile Konsens, dass die Eigenheimzulage zumindest dann nicht als Einkommen gilt, wenn sie tatsächlich zur Herstellung oder Beschaffung einer Immobilie dient. Dazu reicht es aus, dass die Zulage zur Tilgung des Baufinanzierungsdarlehens verwendet wird. Die Regierung arbeitet allerdings auch an einer Korrekturverordnung zu Hartz IV, die dann neben anderen Änderungen auch die Eigenheimzulage explizit von der Anrechnung freistellt.


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