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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Dachneubau bei einer Gebäudeaufstockung

Ein Dachneubau während einer Gebäudeaufstockung führt zu Herstellungskosten, auch wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte ersetzt werden müssen.

Lassen Sie den maroden Dachstuhl eines Mietshauses abreißen und neu aufbauen, so sind die Kosten dafür sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. Anders sieht es nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg aus, wenn das im Rahmen einer Gebäudeaufstockung geschieht. Dann liegen nämlich Herstellungskosten vor, meinen die Richter, und zwar selbst dann, wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte neu gebaut werden müssen und das neue Dach dem alten bis ins Detail gleicht.

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