Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Aktien als Betriebsvermögen
Wertpapiere, die ohne Gesellschafterbeschluss gekauft werden, können kein Betriebsvermögen sein.
Kauft der Gesellschafter einer Personengesellschaft ohne einen einvernehmlichen Gesellschafterbeschluss Wertpapiere, dann gehören diese Aktien zu seinem Privatvermögen. Die Folge daraus ist, dass auch Verluste aus dieser Beteiligung keine Betriebsausgaben sind. Notwendiges Betriebsvermögen kann die Beteiligung nur sein, wenn der Gesellschaftszweck das vorsieht, und bei den meisten Unternehmen ist das nicht der Fall. Und damit die Aktien zu gewillkürtem Betriebsvermögen werden, muss es einen Beschluss der Gesellschafter über die Anschaffung der Wertpapiere geben.
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