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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Formular EÜR ist wieder da

Sehr zum Verdruss von Steuerberatern und Unternehmern verlangt die Finanzverwaltung nun wieder die Abgabe des Formulars EÜR für 2005.

In geändert Form ist der Vordruck zur Einnahmeüberschussrechnung wieder da, nachdem er im vorigen Jahr von der Finanzverwaltung zurückgezogen worden ist. Nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer bleibt das neue Formular weiterhin ein Ärgernis. Positiv ist allein, dass Kleinunternehmen, deren jährliche Betriebseinnahmen höchstens 17.500 Euro betragen, das Formular nicht ausfüllen müssen. Alle anderen Einnahmeüberschussrechner müssen den neuen bürokratischen Aufwand erfüllen.

Die Bundessteuerberaterkammer fordert daher, das Formular aus dem Verkehr zu ziehen und eine formlose Gewinnermittlung weiterhin zuzulassen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte das Formular deutlich entschlackt und erst für 2006 und nicht schon für das laufende Jahr für verbindlich erklärt werden, damit noch Zeit bleibt, die Konten den Erfordernissen des Formulars anzupassen.


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