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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.

Mit Stand vom 14.04.2000 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 im Internet bekannt gemacht. Der Entwurf kann unter http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Fachabteilungen/Infos, Besitz und Verkehrsteuern abgerufen werden.

Die Lohnsteuerrichtlinien 2000 werden in der geänderten Fassung beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2000 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2000 zukommen, anzuwenden sein. Sofern geänderte Vorschriften des EStG betroffen sind, die vor dem 01.01.2001 anzuwenden sind, werden die Lohnsteuerrichtlinien auch für frühere Zeiträume Geltung haben. Dies gilt auch bezüglich des Werbungskostenabzugs, wenn die Richtlinien nur erläuternde Funktion haben und keine nachteilige Wirkung für den Arbeitnehmer aufweisen.


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