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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerbegünstigung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt - auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben.

Bewohnen Sie mit ihrem Partner oder Ihrer Partnerin gemeinsam eine Wohnung, die nur Ihnen gehört, und haben Sie Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin ein Wohnrecht in Ihrer Wohnung eingeräumt, steht Ihnen als dem Eigentümer trotzdem die Vergünstigung wegen der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" zu. Gleiches gilt für den Fall der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.


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