Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Testierunfähigkeit bei Alkoholikern

Ein Alkoholabhängiger kann testierunfähig sein, wodurch sein Testament nichtig ist.

Eine Alkoholabhängigkeit kann zu einer eingeschränkten Willensbildung und damit zur Testierunfähigkeit führen. Das Bayerische Oberste Landesgericht erklärte nämlich auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens das Testament eines Alkoholikers für unwirksam. Dieser änderte seinen letzten Willen, nachdem er bereits wegen der aufgetretenen Symptome alkoholischer Bewusstseinstrübung betreut wurde.

Das Gericht kam daher zu der Überzeugung, dass eine eigene und freie Willensbildung nach der langjährigen Abhängigkeit nicht mehr anzunehmen ist. Die Tragweite seiner Entscheidung, so die Richter, sei dem Testierenden im Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht klar gewesen. Die Enterbung des über fünfzehn Jahre als Erbe vorgesehenen Halbbruders war somit nichtig.


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