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Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Pause beim Steuerformular EÜR

Für 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten.

Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz ist bestimmt worden, dass ab 2004 Einnahme-Überschuss-Rechnungen auf einem amtlichen Formular erklärt werden müssen. Gegen dieses Formular sind die Steuerberater und ihre Berufsorganisationen von Anfang an Sturm gelaufen. Die Kritik lautet, das Formular ist viel zu kompliziert!

Der Finanzminister versprach, dass der Aufwand für die Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht größer sei als bisher, da keineswegs alle Punkte des Vordrucks ausgefüllt werden, sondern nur jene, die schon bisher in einer korrekten Einnahme-Überschuss-Rechnung anzugeben waren. Außerdem werde mit Hochdruck an einer Verbesserung des Formulars gearbeitet. Zunächst hatte die Finanzverwaltung nur teilweise eingelenkt. Bei Kleinstunternehmen, deren Betriebseinnahmen in der Summe unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, wollte die Finanzverwaltung auf das Ausfüllen des Formulars verzichten.

Doch die Steuerberater blieben hart, sie forderten: "Das EÜR-Formular muss weg." In der Finanzministerkonferenz am 30. September 2004 wurde dann beschlossen, dass man auf die Abgabe des Formulars EÜR für 2004 ganz verzichtet. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben, worauf der Deutsche Steuerberaterverband in einer Pressemitteilung hinweist. Für die Finanzverwaltung hat das Formular eine große Bedeutung, weil sie durch die maschinelle Auswertung der Formulare verlässliche Daten für Betriebsvergleiche erhält. Es können dann gezielt die Betriebe geprüft werden, die von den Vergleichsdaten abweichen.


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