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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer

Bei der Investitionszulage zählen für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer auch Teilzeitkräfte.

Für die Berechnung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer sind auch Personen mitzuzählen, die nur kurzfristig oder in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden. Die von den Teilzeitkräften geleistete Arbeit wird dabei auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Der zeitliche Umfang der Beschäftigung ist für die Berechnung der Arbeitnehmerzahl im Hinblick auf die Investitionszulage ohne Bedeutung. Deshalb zählen hier Teilzeitbeschäftigte und Kurzarbeiter wie vollbeschäftigte Arbeitnehmer.


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