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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zustellung von Steuerbescheiden

Wird ein Briefumschlag der Finanzverwaltung vom Rechenzentrum zentral versandt, so ergibt sich aus dem Codierstreifen auf den Bescheiden sowohl die Art als auch die Anzahl der versandten Steuerbescheide.

Wer eine Postsendung des Finanzamtes erhält, der sollte genau den Inhalt des Briefumschlages prüfen. Andernfalls können wichtige Rechtsbehelfsfristen versäumt werden. Wird eine Briefsendung vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung versandt, so ergibt sich aus dem Codierstreifen auf den Bescheiden sowohl die Art als auch die Anzahl der versandten Steuerbescheide.

Wer also eine Briefsendung mit Steuerbescheiden erhalten hat, der kann nicht behaupten, ein bestimmter Steuerbescheid habe gefehlt. Die generelle rechnerische Strukturierung des Zentralrechners gewährleistet die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dem Codierstreifen verschlüsselten Informationen. Ein Steuerpflichtiger, der den Zugang eines Verlustabzugsbescheides in einem ganzen Paket von Einkommensteuerbescheiden bestritten hatte, wurde somit eines Besseren belehrt.


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