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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Ansparabschreibungen für Existenzgründer

Die Ansparabschreibung für einen noch zu eröffnenden Betrieb setzt eine verbindliche Bestellung des Investitionsguts voraus.

Die Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe können seit dem Wirtschaftsjahr 2001 nur geltend gemacht werden, wenn zuvor eine Ansparrücklage gebildet worden ist. Daher kann das Recht auf Ansparabschreibungen von Existenzgründern häufig nicht ausgenutzt werden, weil zuvor keine Ansparrücklage gebildet wurde.

Durch die Rechtsprechung ist nun geklärt, dass bei einer Einnahmeüberschussrechnung eine Ansparrücklage für die Anschaffung einer wesentlichen Betriebsgrundlage eines erst zu eröffnenden Betriebs nur gebildet werden darf, wenn die Investitionsentscheidung ausreichend konkretisiert ist. Dies setzt eine verbindliche Bestellung des Investitionsgutes voraus. Liegt diese nicht vor, so sind später keine Sonderabschreibungen möglich, weil eine Rücklage nicht gebildet werden konnte.


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