Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Versicherungsleistung ist eine Betriebsentnahme

Die Versicherungsleistung für ein gestohlenes Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen ist eine Betriebsentnahme.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Versicherungsentschädigung nach einem Kfz-Diebstahl eine Betriebseinnahme ist, wenn das gestohlene Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehörte. Jedenfalls gilt dies im Umfang der betrieblichen Nutzung. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug vor oder während einer Privatfahrt gestohlen wurde.

Offen blieb, ob dies auch für den privaten Nutzungsanteil gilt. Möglich ist, dass der darauf entfallende Teil der Entschädigung als Privateinnahme anzusehen ist. In diesem Fall wäre aber eine Nutzungsentnahme zu versteuern, d. h. die durch Abschreibungen entstandenen stillen Reserven, die im Zweifel der Höhe nach der Versicherungsleistung entsprechen oder diese wegen der üblichen Selbstbeteiligung sogar übersteigen, werden aufgedeckt.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.