Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Geschäftsführerkündigung braucht keine Begründung

Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.

Zur ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers bedarf es keiner gesonderten Begründung. Es genügt, dass die Gesellschafterversammlung keine weitere Geschäftsführung durch den betroffenen Geschäftsführer wünscht. Der Bundesgerichtshof verwarf daher das Urteil der Vorinstanzen, die eine unbegründete Kündigung als sittenwidrig ansahen. Es sei, so die Bundesrichter, Ausdruck des besonderen Vertrauens- und Vertragsverhältnisses zwischen dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern, dass eine solche Kündigung ihre Rechtfertigung "in sich trägt". Soweit die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kündigung daher nicht angegriffen werden.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.