Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...

Keine Anzeigepflicht für Unterstützungskassen und Pensionsfonds
Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen.
Überbetriebliche Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigepflichtig, bevor sie Renten an Hinterbliebene des Erblassers auszahlen. Solche Unternehmen gehören gerade nicht zu den Versicherungsunternehmen, weil sie kein Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben. Darüber hinaus unterliegen sie nicht der Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen. Daher besteht auch keine Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige an das zuständige Finanzamt.

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