Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Inhaltsgleiche Testamente von Ehegatten

Errichten Eheleute zwei inhaltlich identische Testamente, kann daraus alleine noch nicht auf ein gemeinschaftliches Testament geschlossen werden.

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Eheleuten errichtet werden. Dazu müssen die getroffenen Verfügungen nicht unbedingt in einer einzigen Urkunde niedergelegt werden; es können auch zwei Einzeltestamente als ein gemeinschaftliches Testament angesehen werden. Dazu ist dann aber nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken eine Wechselbezüglichkeit der beiden Verfügungen erforderlich.

Ist das nicht der Fall, etwa durch Verwendung rein singulärer Formulierungen ("ich", "mein Vermögen", "mein Erbe", "mein Nachlass"), kann kein gemeinschaftliches Testament angenommen werden. Ein als unwirksam geltend gemachter Widerruf durch einen der beiden Ehegatten ist daher im konkreten Fall wirksam gewesen. Lediglich bei einem gemeinschaftlichen Testament wäre der Widerruf mangels Zulässigkeit unwirksam gewesen.


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