Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Höhere Erbschaftsteuer für Unternehmen

Der Kompromiss zur Gegenfinanzierung der Steuerreform enthält auch eine bisher kaum beachtete Steuererhöhung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Mit dem noch nicht offiziell verkündeten, aber bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist auch das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz geändert worden. Insbesondere wurde der Freibetrag für Betriebsvermögen von 256.000 auf 225.000 Euro reduziert, und das darüber hinaus gehende Betriebsvermögen wird nicht mehr mit 60 %, sondern zukünftig mit 65 % zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen.

Besonders bedauerlich ist, dass von dieser Steuererhöhung wieder einmal besonders mittelständische Unternehmen betroffen sind, die ohnehin beim Betriebsübergang auf die nächste Generation besondere Belastungen bewältigen müssen. Mit dieser Änderung wird der Bundeskanzler Firmeninhaber wie Theo Müller sicher nicht dazu überreden können, von der Umsiedlung in die Schweiz abzusehen.


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