Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Änderungen auch für Familien
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.
Durch die Anhebung des Grundfreibetrags (steuerfreies Existenzminimum) steigt auch die kindergeldschädliche Einkommensgrenze von 7.188 auf 7.680 Euro. Liegen die Einkünfte eines volljährigen Kindes über diesem Grenzbetrag, so wird kein Kindergeld mehr für das Kind gezahlt.
Analog wird auch die Einkommensgrenze beim Unterhaltsfreibetrag von 7.188 auf 7.680 Euro angehoben. Außerdem entfällt ab 2004 der Haushaltsfreibetrag und wird durch einen Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro ersetzt.
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