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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Reduzierung der Eigenheimzulage

Die Reduzierung der Eigenheimzulage als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ist nun beschlossene Sache.

Künftig werden die Häuslebauer ihr neues Heim öfter und stärker aus eigener Tasche finanzieren müssen, denn die Eigenheimzulage wird ab dem kommenden Jahr teilweise deutlich reduziert. Teilweise deshalb, weil zukünftig Neu- und Altbauten einheitlich gefördert werden, und zwar mit bis zu 1.250 Euro jährlich. Das liegt knapp unter dem bisherigen Satz für Altbauten, wohingegen Neubauten bisher mit mehr als dem doppelten Betrag jährlich gefördert wurden. Ausbauten und Erweiterungen erhalten zukünftig keine Förderung mehr.

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Eine positive Entwicklung gibt es immerhin bei der Kinderzulage - die wird nämlich sogar geringfügig angehoben auf dann 800 Euro pro Jahr und Kind. Allerdings werden die Einkunftsgrenzen, unterhalb derer ein Anspruch auf die Förderung besteht, weiter abgesenkt. Alleinstehende dürfen künftig im Jahr des Förderbeginns und dem vorangegangenen Jahr maximal 70.000 Euro verdient haben, bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag. Beide Einkunftsgrenzen erhöhen sich um 30.000 Euro je Kind. Außerdem wurde die Berechnungsmethode für die Einkünfte geändert, denn statt dem Gesamtbetrag der Einkünfte gilt ab 2004 die Summe der positiven Einkünfte.

Wer noch die bisherige Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen: Bauherren müssen noch in diesem Jahr mit der Herstellung beginnen und Käufer vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten. In diesem Fall bleibt alles beim Alten und die bisherige Förderung über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren erhalten.


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