Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vorrang für eigenen Nachnamen

Wer eine Domain mit seinem bürgerlichen Familiennamen einrichten möchte, besitzt ein vorrangiges Interesse gegenüber anderen Domaininhabern.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Sie erleichtert die Freigabe einer Domain verlangen, die Ihrem Familiennamen entspricht. Die Richter entschieden, dass eine Domainregistrierung durch einen Dritten, der selbst nicht Träger des entsprechenden Familiennamens ist, "unbefugten Namensgebrauch" darstellt.

So obsiegte ein Rechtsanwalt namens Maxem, der auf Freigabe der Domain maxem.de klagte. Der Besitzer der Domain hatte diese als Synthese aus drei Vornamen seiner Familie abgeleitet. Hierin sah das Gericht kein schützenswertes Pseudonym, da eine alltägliche Verwendung desselben gerade fehle. Somit müsse eine Freigabe gegenüber einem Träger des Familiennamens erfolgen, da dieser anderenfalls vom Gebrauch ausgeschlossen ist.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.