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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Gemischtes Bankkonto bei Einzelunternehmern

Für ein gemischtes Bankkonto, über das private und betriebliche Transaktionen abgewickelt werden, gilt eine erhöhte Nachweispflicht.

Mit der Gründung eines Unternehmens sollten Sie auch gleich ein eigenes Bankkonto für die betrieblichen Zwecke einrichten. Zwar sind Sie von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, für private und betriebliche Vorgänge getrennte Bankkonten zu unterhalten. Die Führung von gemischten Bankkonten ist aber nicht zu empfehlen, sie führt zu erhöhten Nachweispflichten.

Der Steuerpflichtige muss nämlich durch entsprechende Aufzeichnungen die Herkunft privater Gelder belegen. Wenn diese Aufzeichnungen fehlen, dann darf das Finanzamt auch die Einkünfte schätzen und wird im Zweifel auch private Einnahmen als betriebliche Einnahmen ansehen. Würden getrennte Bankkonten geführt, so wären derartige Nachweise nicht erforderlich.


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