Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Vorwegabzug bei gemeinsamer Veranlagung
An der Rechtmäßigkeit der Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bei sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn eines Ehegatten bestehen ernstliche Zweifel.
Nicht sozialversicherungspflichtige (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer waren bisher gegenüber selbstständigen Unternehmern steuerlich benachteiligt, wenn sie mit ihrem Arbeitnehmer-Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. In diesem Fall wurde bei den Sonderausgaben die Kürzung des Vorwegabzugs vom zusammengerechneten Arbeitslohn vorgenommen.
Nun hat der Bundesfinanzhof für diesen Personenkreis, soweit er keine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung hat, entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bestünden. Der Bundesfinanzhof gewährte daher Aussetzung der Vollziehung.
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