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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Hotelaufenthalt auf Sylt

Wenn es den Einnahmen hilft, kann auch ein Urlaub zum Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zugelassen werden.

Erstaunlich großzügig zeigte sich das Niedersächsische Finanzgericht. Ein nebenberuflicher Fachbuchautor durfte die Kosten für einen Hotelaufenthalt auf Sylt als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten absetzen. Das Gericht gönnte dem Autor die Ruhe und Abgeschiedenheit, die der Autor zur Bearbeitung der 2. Auflage eines Fachbuches nutzte, obwohl dem Autor bei seinem Arbeitgeber ein Dienstzimmer und in der eigenen Wohnung ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer zur Verfügung standen.

Diese Entscheidung wird man sicherlich nicht verallgemeinern können. Trotzdem sah das Gericht jedenfalls einen Zusammenhang zwischen dem Hotelaufenthalt und den späteren Einnahmen aus der wirtschaftlichen Verwertung des Buches.


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