Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verzicht auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld

Auch wenn Ihr Kind auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld verzichtet, um die Einkunftsgrenze zu unterschreiten, kann der Verlust des Kindergeldanspruchs nicht verhindert werden.

Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte steht der Regelung über die anrechenbaren Einkünfte nicht entgegen. Der Verzicht auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld bewirkt also bei der Einkunftsgrenze keine Verminderung der anrechenbaren Einkünfte. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass das Weihnachtsgeld freiwillig gezahlt worden wäre. Von dem Zeitpunkt an, in dem der Arbeitgeber bekannt gibt, dass er Weihnachtsgeld zahlt, besteht auch für Ihr Kind ein Anspruch. Ein Verzicht auf diesen Anspruch, um die Einkunftsgrenze zu unterschreiten, ist als Gestaltungsmißbrauch zu werten.

Da der Anspruch bei den Einkünften berücksichtigt wird, obwohl das Geld nicht ausgezahlt wird, kann der Verzicht das Überschreiten der Einkunftsgrenze und damit den Verlust des Kindergeldanspruchs nicht verhindern. Ein solcher Verzicht bringt Ihnen letztlich also nichts - im Gegenteil: Ihr Kind erhält kein Weihnachtsgeld, und Sie verlieren den Kindergeldanspruch.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.