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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einspruchsbearbeitung der Finanzämter

Die amtliche Statistik über die Einspruchsbearbeitung der Finanzämter zeigt, dass es sich lohnt, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

Das Bundesfinanzministerium hat eine Statistik über die Bearbeitung von Einsprüchen durch die Finanzämter im letzten Jahr vorgelegt. Die Statistik belegt, dass es sich lohnen kann, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Im Jahr 2002 wurden 3.385.571 Einsprüche gegen Steuerbescheide eingelegt. Davon waren 64,2 % erfolgreich, und 21,1 % haben sich erledigt, so dass die Erfolgsquote genau genommen noch höher ist. Nur in 14,7 % der Fälle ergingen Einspruchsentscheidungen. Erstaunlich ist, dass die Finanzverwaltung die Zahl der jährlich erlassenen Steuerbescheide nicht kennen will, so dass die Einspruchsquote ebenso wie die definitive Erfolgsquote unbekannt ist.

Aktuell

Die hohe Zahl der erfolgreichen Einsprüche belegt nicht zwingend die Annahme, dass die Finanzverwaltung schlampig arbeitet. Die Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben werden oder Belege vorgelegt werden. Andererseits belegt aber diese Statistik, dass Steuerbescheide in jedem Fall geprüft werden müssen.


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