Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Dienstwagensteuer auch für Geländewagen
Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die 1 %-Regelung auch für Geländewagen gilt, obwohl diese nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht als PKW sondern als "andere Fahrzeuge" behandelt werden. Damit entfällt ein Anreiz, sich einen Geländewagen in der Annahme zuzulegen, dass dieser nicht mit der Dienstwagensteuer belegt wird.

In einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen wurde festgelegt, dass die 1 %-Regelung auch bei einem Taxi anzuwenden ist. Weiter entschieden die Richter, dass ein Fahrtenbuch stets im Original vorzulegen ist, es empfiehlt sich nicht, das Fahrtenbuch in Reinschrift zu übertragen.
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