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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Beruflicher Nutzungsanteil bei PCs und Peripheriegeräten

Die Nutzung einer privaten PC-Anlage und der Peripheriegeräte kann im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung in einen beruflichen und einen privaten Nutzungsanteil aufgeteilt werden.

Die Nutzung einer häuslichen PC-Anlage und der Peripheriegeräte kann im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung in einen beruflichen und einen privaten Nutzungsteil aufgeteilt werden. Dabei kommt es nicht einmal drauf an, dass Sie nachweisen, in welchem Umfang Sie den PC beruflich nutzen. Es genügt, dass Sie nachweisen, dass Sie den PC überhaupt beruflich nutzen.

Nutzen Sie die häusliche PC-Anlage nur außerhalb der Dienstzeiten, beispielsweise abends und am Wochenende, und nur in Ergänzung Ihrer beruflichen Tätigkeit, so wird der berufliche Nutzungsanteil im Wege der griffsweisen Schätzung mit 35 % angesetzt. Gleiches gilt für die Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker und Scanner, da sie selbständige Wirtschaftsgüter sind. Somit können die Aufwendungen für die entsprechenden Geräte in Höhe von 35 % als Werbungskosten berücksichtigt werden.


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