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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.

Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafterbeschluss fehlerhaft ist. Auch ein fehlerhafter Gesellschafterbeschluss wird für den Gesellschafter-Geschäftsführer verbindlich, wenn er ihn nicht umgehend anficht. Die Kündigung geht dem Gesellschafter-Geschäftsführer spätestens dann zu, wenn er das Protokoll der Gesellschafterversammlung unterschreibt, das den Kündigungsbeschluss dokumentiert. Der Beschluss ist sofort wirksam, er bedarf keiner Beurkundung.


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