Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Wirtschaftlicher Eigentümer eines Grundstücks

Sind Sie Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, so können Sie auch als dessen wirtschaftlicher Eigentümer gelten, womit ein Anspruch auf die Wohneigentumsförderung besteht.

Haben Sie auf einem fremdem Grundstück für eigene Rechnung ein eigengenutztes Haus errichtet, können Sie als wirtschaftlicher Eigentümer dieses Grundstücks angesehen werden. Voraussetzung ist, dass Ihnen für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Ersatz des Verkehrswerts des Gebäudes zusteht. Ein solcher Anspruch kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz ergeben.

Sind Sie aufgrund eines solchen Anspruchs als wirtschaftlicher Eigentümer anerkannt, sind Sie zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung berechtigt. Die Auffassung, dass ein auf fremdem Grund und Boden errichtetes Gebäude dem Bauenden nicht zugerechnet werden kann, ist nicht mehr aktuell.


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