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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zinsbesteuerung ist nicht verfassungswidrig

Nach der Ablehnung einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Nachdem die Zinsbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 1993 eingeführt worden war, gab es um die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung heftige Diskussionen. So wurde auch von der Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht, um klären zu lassen, ob diese Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.

Die Verfahren 2 BvR 284/99 und 2 BvR 574/99 waren anhängig und wurden nun vom Bundesverfassungsgericht ohne Angabe von Gründen jeweils durch Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Weitere Verfahren zu diesem Thema sind nicht anhängig, so dass damit feststeht, dass die Zinsbesteuerung nicht gegen das Verfassungsrecht verstößt.


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