Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Scheidungsunterhalt aus einer Erbschaft

Als Alleinerbin kann die Witwe gegenüber der Exfrau ihres verstorbenen Mannes zur Weiterzahlung des vereinbarten Unterhalts verpflichtet sein.

Nach der Scheidung hat der wirtschaftlich besser Gestellte dem anderen Ehegatten Unterhalt zu leisten. Diese Verpflichtung geht auch auf die Erben des Nachlasses über, wenn der Erblasser eine freiwillige Verpflichtung eingegangen ist und diese aus dem Nachlass erfüllt werden kann. Hat der Erblasser zu Lebzeiten mit seiner früheren Ehefrau eine Unterhaltsvereinbarung getroffen, so geht die daraus resultierende Unterhaltspflicht auch auf die erbende Witwe über.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist die Unterhaltsverpflichtung jedoch vom Wert des Nachlasses abhängig. So darf zunächst keine über den Nachlasswert hinausgehende Verpflichtung entstehen. Daneben muss der Witwe und Erbin des Verstorbenen der Pflichtteil erhalten bleiben, der ihr von Gesetzes wegen zusteht. Schließlich erfolgt eine weitere Begrenzung auf den fiktiven Pflichtteil, den die Exfrau und Unterhaltsberechtigte bei noch bestehender Ehe erhalten hätte. Ist das Nachlassvermögen insoweit aufgezehrt, erlischt die Unterhaltsverpflichtung.


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