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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform

Die Abzinsung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit einem Zinssatz von 5,5 % ist trotz Niedrigzinsphase verfassungsgemäß, weil es sich um eine langfristige Bewertungsregelung handelt.

Nach wie vor gibt es Verzinsungsregelungen im Steuerrecht, über deren Verfassungskonformität gestritten wird. Wie bei fast allen anderen Regelungen hat der Bundesfinanzhof allerdings auch bei der Abzinsungsregelung für lebenslängliche Nutzungen und Leistungen entschieden, dass der im Bewertungsgesetz festgelegte Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß ist. Dabei haben die Richter nicht nur dieselben Argumente herangezogen, die in den Urteilen zu anderen Verzinsungsregelungen zum Tragen kamen. Entscheidend war für die Richter hier, dass bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen zukünftige Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mitunter Jahrzehnten betrachtet werden. Die Bewertungsregelung ist deshalb nach Überzeugung der Richter von einer besonderen Langfristigkeit geprägt, bei der vorübergehende Niedrigzinsphasen in den Hintergrund treten.


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