Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein

Ein Bonuspunkteprogramm zur Kundenbindung, das nur für zusätzliche Waren von geringem Wert eingelöst werden kann, ist kein Gutschein im Sinne der Umsatzsteuer.

Gewährt ein Unternehmen seinen Kunden im Rahmen eines Kundentreueprogramms Bonuspunkte anhand der Höhe des Einkaufs, die bei einem erneuten Einkauf bei diesem Unternehmen eingesetzt werden können, um zusätzliche vom Unternehmen zum Kauf angebotene Gegenstände zu erhalten, handelt es sich bei diesen Bonuspunkten nicht um einen Gutschein im Sinne der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Das gilt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jedenfalls dann, wenn für diese Bonuspunkte keine Verpflichtung des Unternehmens besteht, sie als Gegenleistung oder Teil einer Gegenleistung im Rahmen eines Einkaufs anzunehmen. Das ist der Fall, wenn die Punkte den Inhaber lediglich dazu berechtigen, als Prämie zusätzliche Waren von geringem Wert zu erhalten, aber nicht für einen Nachlass auf den übrigen Einkauf eingelöst werden können.


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