Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Seit 2011 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Frühjahr eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Mit insgesamt 179 Verwaltungsanweisungen, die nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr angewendet werden sollen, liegt die Zahl der aussortierten Verwaltungsanweisungen spürbar über dem langjährigen Mittel. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen 110 Seiten lang und hat 1.981 Einträge. Damit fällt die Positivliste ausnahmsweise kürzer aus als im Vorjahr, in dem die Liste noch 114 Seiten und 2.019 Einträge umfasste.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren