Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten

Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten für den Stellplatz des Dienstwagens, wird die Kostenübernahme nicht auf den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung angerechnet.

Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage durch den Arbeitgeber ist ein eigenständiger Vorteil, der nicht Teil der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer ist. So hat der Bundesfinanzhof entschieden und deshalb die Anrechnung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten auf den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung abgelehnt. Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen mindern den geldwerten Vorteil, die bei einer hypothetischen Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil des geldwerten Vorteils und damit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären.

Stellplatz- und Garagenkosten gehören nicht dazu, denn deren Überlassung ist ein eigenständiger Vorteil, sofern er nicht aus eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers erfolgt. Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage, kann das daher nur zu einer Minderung des Vorteils durch die Überlassung des Stellplatzes / der Garage führen. Im Streitfall hatten diverse Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber Stellplätze in der Nähe des Büros zu einem vergünstigten Pauschalpreis angemietet.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.